Ablauf & Kosten

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Es wird ermittelt, ob ein gemeinsames Arbeiten für beide Seiten vorstellbar ist.

Das Erstgespräch dient dazu, Ihre Probleme kurz anzusprechen und mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen. Rahmenbedingungen wie Kosten, Abrechnungsmöglichkeiten, Frequenz etc. werden geklärt. Es wird in diesem Gespräch auch ermittelt, welche Art der Behandlung am besten für Sie geeignet ist und ob ein gemeinsames Arbeiten für beide Seiten vorstellbar ist. Im Mittelpunkt stehen Ihre Beweggründe für eine Psychotherapie: Anlass (z.B. Lebenskrise, Depressionen, Arbeitsunfähigkeit, Todesfall, Scheidung, Panikattacken, Essstörungen etc.), Ihre Motivation für eine Therapie und Ihre Erwartungen.

Rahmenbedingungen

Die Psychotherapeutin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Psychotherapie ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

In der Regel findet einmal pro Woche eine Psychotherapiesitzung statt. In Ausnahmefällen (z.B. bei akuten Krisen) kann auf zwei wöchentliche Sitzungen erhöht werden. Gegen Ende der Therapie finden Sitzungen häufig nur noch vierzehntägig oder im Abstand von drei Wochen statt.

Die Dauer hängt von der Problematik und vom Therapieziel ab. Wenn es sich um ein schon lang bestehendes und schwerwiegendes Problem handelt, wird die Psychotherapie voraussichtlich länger dauern. Wenn nur ein einzelnes Problem bewältigt werden soll, kann die Psychotherapie auch nach kürzerer Zeit beendet sein. Es wird Einzel-, Paar- oder Familientherapie angeboten.

Eine Psychotherapiestunde sollte mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit keine Kosten entstehen.

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Finanzierung und Möglichkeiten der Kostenrückerstattung

In meiner Praxis besteht die Möglichkeit, über die jeweiligen Krankenkassen abzurechnen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten:

  1. Psychotherapeutische Modellplätze können für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ÖGK, SVS, BVAEB etc.) bei der jeweiligen Versicherung beantragt werden. Ein Modellplatz ermöglicht eine Psychotherapie mit geringen, sozial gestaffelten Selbstbehalten (zB ÖGK ab € 5 Selbstbehalt pro Psychotherapiestunde). Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit ein Modellplatz beantragt bzw. genehmigt werden kann (für ÖGK – Versicherte sind beispielsweise nur eingeschränkt Modellplätze verfügbar). Modellplätze laufen im Normalfall ein Jahr, können jedoch schon im Vorfeld beendet werden.
  2. Modellplätze können auch für Student/innen aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland bei der jeweiligen Krankenkassa beantragt werden.
  3. Modellplätze können auch für KlientInnen, die im Ausland versichert sind, beantragt werden.
  4. Rückerstattungsmodell: Die Rechnungen für Psychotherapie können bei Ihrer Krankenkassa eingereicht werden. Die Kostenzuschüsse sind je nach Versicherung unterschiedlich. Der Restbetrag kann bei einer vorhandenen Zusatzversicherung eingereicht werden.
  5. Abrechnung über das Sozialministerium: Im Rahmen des Opferschutzgesetzes (Heilfürsorge nach § 4 Abs. 5 VOG) ist auch eine Abrechnung über das Sozialministerium und eine kostenfreie Psychotherapie möglich.
  6. Selbstzahler: Die Psychotherapiestunden werden selbst bezahlt, ohne Einreichung bei der Krankenkassa oder Privatversicherung.

Hinweis: Auch Online-Psychotherapie wird von den Krankenkassen bezahlt.